Die Wintertransferperiode im SBFV...
Die Wintertransferperiode ist im Südbadischen Fußballverband eine festgelegte Wechselphase, in der Spieler ihre Vereinszugehörigkeit neu ordnen und Vereine ihre Kaderstruktur anpassen können. Die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen und Abläufe sind in den rechtlichen Bestimmungen zur Wintertransferperiode verbindlich geregelt...
Die Wintertransferperiode stellt im Südbadischen Fußballverband eine reguläre Transferphase dar. Spielerwechsel dienen der Neuorientierung, der strukturellen Anpassung sowie der sportlichen Verstärkung der jeweiligen Mannschaften. Die sogenannte Wechselperiode II erstreckt sich für Amateurspieler im Jahr 2026 vom 01. Januar bis zum 02. Februar. Voraussetzung für einen Vereinswechsel ist die fristgerechte Abmeldung des Spielers, welche spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres erfolgt sein muss.
Die Erteilung der Spielerlaubnis kann ab dem Zeitpunkt des Eingangs des entsprechenden Antrags erfolgen, jedoch nicht vor dem 01. Januar und nur dann, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt. Verweigert der abgebende Verein die Zustimmung, darf die Spielerlaubnis frühestens sechs Monate nach dem Datum des letzten Pflichtspieleinsatzes erteilt werden. Auch beim Abschluss eines Vertrages als Vertragsspieler ist die Zustimmung des bisherigen Vereins zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Wechsels.
Für die Wintertransferperiode im SBFV gilt
- Die Abmeldung muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres erfolgen.
- Der Antrag auf Vereinswechsel muss bis zum 31. Januar (Amateure), 01. Februar (Vertragsspieer) bei der Geschäftsstelle des SBFV vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
- Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31. Januar auf der Geschäftsstelle des SBFV vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
- In der Wintertransfer kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigung ersetzt werden.