Badstraße 22, 77652 Offenburg +49 (781) 2 42 34 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unsere Heimstätte - Unser Zuhause

Unsere Heimstätte


  • Im Jahr 1957 erfolgte die feierliche Einweihung des Stadions unter dem Namen „Untere Bannbösch“. Nach einer umfassenden Renovierung verlieh die Stadt Offenburg dem Stadion im Jahr 1981 im Rahmen eines festlichen Ereignisses den neuen Namen „Karl-Heitz-Stadion“. Karl Heitz stand vier Jahre lang dem Offenburger Fußballverein als Präsident vor und setzte sich engagiert für den Bau der Sportstätte „Untere Bannbösch“ ein.

    Der heutige Stadionname erinnert an Karl Heitz, einen bedeutenden Kommunalpolitiker und langjährigen Leiter des Offenburger Rathauses. In seiner Funktion als Oberbürgermeister prägte er die Entwicklung der Stadt nachhaltig. Zu Beginn seiner Amtszeit standen der Wiederaufbau sowie die Bewältigung der Herausforderungen der Nachkriegszeit im Mittelpunkt seines politischen Handelns.

    Karl Heitz genoss hohes Ansehen für sein lebendiges Engagement im vielfältigen Vereinsleben der Stadt und nutzte mit großer Freude jede Gelegenheit, den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu pflegen. Als aktiver Spieler des Offenburger Fußballverein blieb er dem Verein auch nach seiner sportlichen Laufbahn eng verbunden und übernahm das neu geschaffene Amt des Vereinspräsidenten. Bereits zuvor hatte er von 1954/55 bis 1975 das Präsidium unseres Vereins verantwortungsvoll geführt. Ein Gedenkstein neben dem Haupteingangstor würdigt heute sein Wirken als Freund und Förderer des Sports.

    Das Karl-Heitz-Stadion präsentiert sich als reines Fußballstadion mit einer Kapazität von rund 15.000 Plätzen bei voller Auslastung, wobei die offizielle Zulassung des DFB bei 10.000 liegt. Unter den vorhandenen Zuschauerplätzen befinden sich 500 überdachte Sitzplätze auf einer Tribüne, die insbesondere bei wechselhaftem Wetter geschätzt werden. Die Architektur des Stadions ermöglicht von sämtlichen Steh- und Sitzplätzen eine ausgezeichnete Sicht auf das Spielfeld – ein Merkmal, das den Besuch für Fußballbegeisterte besonders attraktiv macht, da die Nähe zum Geschehen in dieser Form nur selten anzutreffen ist.

    Das Spielfeld im Karl-Heitz-Stadion präsentiert sich bis heute in seiner ursprünglichen Form und wurde in seiner Dimension nie verändert. Mit einer Länge von nahezu 110 Metern und einer Breite von 68 Metern übertrifft es die üblichen Maße eines Bundesliga-Spielfelds (105 x 68 Meter) und zählt damit zu den längsten Sportanlagen Deutschlands. Diese großzügige Fläche bietet optimale Bedingungen für ein dynamisches Spielgeschehen und unterstreicht den besonderen Charakter des Stadions.

    Der Bereich für Gästefans lässt sich über einen separaten Zugang an der Südseite des Stadions, dem sogenannten Südtor, bequem erreichen. Ein eigens dafür vorgesehener Block steht den mitgereisten Fan-Gruppen zur Verfügung und sorgt für eine geordnete und sichere Unterbringung während der Spiele. Für Besucherinnen und Besucher mit Gehbehinderung – insbesondere Rollstuhlfahrer – befindet sich der barrierefreie Zugang an der Nordseite des Stadions entlang des Bahndamms. Diese speziell eingerichtete Zufahrt gewährleistet einen komfortablen und würdevollen Stadionbesuch für alle.

    Gibt es eine wichtige Angelegenheit, die Sie an den Offenburger FV 1907 e.V. richten möchten? Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich, da telefonische Anfragen momentan nicht bearbeitet werden können. Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis.

  • • Baujahr 1956 bis 1957
    • Erweiterung/Umbau 2001
    • Fassungsvermögen 15.000 Zuschauerplätze
    500 Sitzplätze überdacht
    • Stadionareal Rasenplätze
    Kunstrasenplatz mit Großflutlichtanlage
    Hartplatz mit Großflutlichtanlage
    Pressezentrum
    VIP-Logen
    Club-Raum
    Gastronomie
    • Stadion & Parken Der aktuelle Stadionplan des Karl-Heitz-Stadions sowie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten im direkten Umfeld des Stadionareals befinden sich derzeit in der finalen Bearbeitung. Beide Dokumente stehen in Kürze als PDF-Datei zum Download bereit. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld und danken für Ihr Verständnis.
    • Barrierefreiheit Der Zugang für Fans und Besucher mit Gehbehinderung – insbesondere für Rollstuhlfahrer – befindet sich an der Nordseite des Stadions entlang des Bahndamms. Dieser Bereich ist barrierefrei gestaltet und ermöglicht einen komfortablen sowie sicheren Eintritt in das Stadiongelände. Die Wegeführung und Infrastruktur vor Ort tragen dazu bei, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen das Spielgeschehen ohne Einschränkungen erleben können.
    • Stadionordnung Die aktuelle Stadionordnung des Karl-Heitz-Stadions befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung und wird in Kürze als PDF-Datei zum Download bereitgestellt. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.
  • Das Karl-Heitz-Stadion vereint auf eindrucksvolle Weise Geschichte, Gegenwart und gelebte Vereinskultur. Eingebettet in die südliche Stadtsilhouette Offenburgs, liegt es an der Badstraße 22 und erstreckt sich malerisch zwischen dem Mühlbach im Osten und der Kinzig im Westen. Diese Lage verleiht dem Stadion nicht nur eine besondere Atmosphäre, sondern macht es auch zu einem festen Bestandteil des städtischen Lebensraums – ein Ort, an dem sportliche Leidenschaft und lokale Identität aufeinandertreffen.


    Stadion-Grafik - Copyright Sven Steppat

    • Der Zugang für Fans und Besucher mit Gehbehinderung – insbesondere für Rollstuhlfahrer – befindet sich an der Nordseite des Stadions entlang des Bahndamms. Dieser Bereich ist barrierefrei gestaltet und ermöglicht einen komfortablen sowie sicheren Eintritt in das Stadiongelände. Die Wegeführung und Infrastruktur vor Ort tragen dazu bei, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen das Spielgeschehen ohne Einschränkungen erleben können.
    • Der Bereich für Gästefans lässt sich über das Südtor an der Südseite des Stadions bequem erreichen. Ein speziell ausgewiesener Block steht dort exklusiv für alle Gästefan-Gruppen zur Verfügung und gewährleistet eine strukturierte und sichere Unterbringung während der Spieltage. Die räumliche Trennung trägt zur entspannten Atmosphäre im Stadion bei und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten.
    • Besucher und Gäste können ihr Fahrzeug unter anderem auf den Stellflächen entlang der Badstraße sowie in den ausgewiesenen Parkzonen der Kinzigvorstadt abstellen. An Spieltagen stehen darüber hinaus zusätzliche, temporäre Parkflächen in unmittelbarer Stadionnähe bereit. Diese sind entsprechend ausgeschildert und leicht zu finden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird eine frühzeitige Anreise dringend empfohlen.
      • Badstraße (Stadion P1/P2, Landratsamt, Fachhochschule)
      • OBI (Freiburger Straße)

    Gibt es eine wichtige Angelegenheit, die Sie an den Offenburger FV 1907 e.V. richten möchten? Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich, da telefonische Anfragen momentan nicht bearbeitet werden können. Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis.

  • Für ein sicheres und respektvolles Miteinander - Unsere Stadionordnung bildet die Grundlage für ein sicheres, geordnetes und angenehmes Veranstaltungserlebnis. Sie vereint Elemente der Hausordnung, des Sicherheitskonzepts und eines verbindlichen Verhaltenskodex. Darin ist klar geregelt, welche Rechte und Pflichten Besucherinnen und Besucher haben – mit dem Ziel, allen Gästen einen reibungslosen Ablauf und ein faires Miteinander zu gewährleisten.

    §1 – Geltungsbereich

    • (1) Die Stadionordnung gilt für die gesamte umfriedete Anlage des Karl Heitz Stadions einschließlich aller öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Bereiche, insbesondere Tribünen, Zugangswege, Funktionsräume sowie angrenzende Einrichtungen, die dem Veranstaltungsbetrieb dienen.
    • (2) Ziel dieser Ordnung ist es, klare Rahmenbedingungen für die Nutzung der Anlage zu schaffen und die Sicherheit sowie ein geordnetes Miteinander auf dem gesamten Gelände zu gewährleisten.

    §2 – Widmung

    • (1) Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen sowie der Durchführung von Großveranstaltungen mit regionalem Charakter.
    • (2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Anlage besteht nicht.
    • (3) Verträge über die Benutzung des Stadions unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

    §3 – Aufenthalt

    • (1) Zutritt und Aufenthalt sind ausschließlich Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte oder einen Berechtigungsausweis besitzen oder ihre Berechtigung anderweitig nachweisen können. Diese sind auf Verlangen der Polizei oder des Ordnungsdienstes vorzulegen.
    • (2) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Bereich bzw. Block einzunehmen.
    • (3) An veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Kommune im Einvernehmen mit den Nutzern getroffenen Anordnungen.

    §4 – Eingangskontrolle

    • (1) Besucher sind verpflichtet, beim Betreten des Stadions ihre Eintrittskarte oder ihren Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen auszuhändigen.
    • (2) Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie alkoholisiert oder durch andere Mittel beeinträchtigt sind oder ob sie Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführen. Die Kontrolle umfasst auch mitgeführte Gegenstände. Körperkontrollen erfolgen geschlechtergetrennt.
    • (3) Personen ohne Berechtigung oder mit Sicherheitsrisiko sind zurückzuweisen. Gleiches gilt für Personen mit regionalem Stadionverbot des SBFV oder bundesweitem Stadionverbot der DFL/DFB. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

    §5 – Verhalten im Stadion

    • (1) Besucher haben sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder unzumutbar belästigt wird.
    • (2) Den Anordnungen der Polizei, Feuerwehr, des Ordnungsdienstes und des Rettungsdienstes ist Folge zu leisten. Gleiches gilt für Durchsagen über Beschallungsanlagen.
    • (3) Aus Sicherheitsgründen können Besucher verpflichtet werden, andere Plätze als die auf der Eintrittskarte vermerkten einzunehmen.
    • (4) Verkehrs- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

    §6 – Verbote

    • (1) Verbotene Gegenstände
    • a) rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches oder diskriminierendes Material
    • b) Waffen aller Art (Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen, Schlagringe, Elektroschockgeräte, Totschläger, Stahlruten, Würgehölzer, Spring- und Fallmesser, Butterflymesser, Wurfsterne, Teppichmesser), Fahrradketten sowie Gürtel und Armbänder mit Dornnieten
    • c) Gegenstände, die als Wurfgeschosse dienen können (z. B. Batterien, Dosen)
    • d) Reizstoffsprühgeräte (Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen)
    • e) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen aus zerbrechlichem oder besonders hartem Material
    • f) sämtliche pyrotechnischen Gegenstände
    • g) Fahnen- und Transparentstangen über 1 m Länge oder über 3 cm Durchmesser
    • h) mechanisch angetriebene Lärminstrumente
    • i) alkoholische Getränke
    • j) Tiere
    • k) Laserpointer
    • (2) Verbotene Handlungen
    • a) rassistische, fremdenfeindliche, extremistische oder diskriminierende Parolen äußern oder Symbole verbreiten
    • b) nicht für die allgemeine Nutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen besteigen oder übersteigen
    • c) nicht zugelassene Bereiche betreten
    • d) mit Gegenständen aller Art werfen
    • e) bauliche Einrichtungen beschädigen, bemalen oder bekleben
    • f) außerhalb der Toiletten die Notdurft verrichten oder das Gelände verunreinigen
    • g) Hunde in Gebäuden oder auf Sportflächen führen
    • h) Fahnen und Transparente außerhalb der vorgesehenen Stellen anbringen
    • i) Waren oder Eintrittskarten ohne Befugnis verkaufen, Drucksachen verteilen oder Sammlungen durchführen
    • j) Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras ohne Befugnis betreiben

    §7 – Recht am eigenen Bild

    • Der Erwerber bzw. Inhaber einer Eintrittskarte nimmt zur Kenntnis, dass Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter jederzeit vorgenommen werden können. Er willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein. § 23 Abs. 2 KunstUrhG bleibt unberührt.

    §8 – Haftung

    • (1) Verstöße gegen die §§ 3–6 können gemäß § 17 OWiG mit einer Geldbuße zwischen 5 € und 1.000 € geahndet werden. Bei Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit kann Anzeige erstattet werden.
    • (2) Personen, die gegen die Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
    • (3) Verbotene Gegenstände werden sichergestellt und nach Wegfall der Voraussetzungen zurückgegeben, sofern sie nicht für ein Ermittlungsverfahren benötigt werden.
    • (4) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.

    §9 – Zuwiderhandlungen

    • (1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, übernimmt die Kommune keine Haftung.
    • (2) Unfälle oder Schäden sind der Kommune unverzüglich zu melden.

Mythos in Rot & Weiß


Der Offenburger FV ist ein regionaler Mythos: Über 100 Jahre – Mythos OFV – Titel und Typen, Pleiten und Pannen, mit Glanzlichtern und schillernden Paradiesvögeln. Offenburg wusste nie so recht, ob es seinen OFV lieben, hassen, bewundern oder zum Schämen in die Ecke stellen soll. Vielleicht liegt gerade in der wechselhaften, mit vielen Höhen und Tiefen versehenen, zuweilen auch von skurrilen Anekdoten überbordenden Vereinsgeschichte die Ursache darin, dass den Offenburger FV ein besonderes Flair umgibt, welches auch gerne als Mythos bezeichnet wird.

Öffnungszeiten Geschäftsstelle

  • Montag – Freitag: 17:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag: 14:00 – 18:00 Uhr
  • Sonntag und Feiertag: geschlossen

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Offenburger FV 1907 e.V.

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